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   OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 11 Wx 113/09   

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OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 11 Wx 113/09 (https://dejure.org/2010,17359)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.07.2010 - 11 Wx 113/09 (https://dejure.org/2010,17359)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - 11 Wx 113/09 (https://dejure.org/2010,17359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Versagung der Anerkennung einer ausländischen Adoption im Falle fehlender Eignungsprüfung des Annehmenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 16a
    Anerkennung einer ausländischen Adoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 11 Wx 113/09
    Dabei können die Eltern grundsätzlich frei von staatlichem Einfluss nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (vgl. BVerfGE 107, 104 ).

    Die elterliche Pflicht zur Pflege und Erziehung ihres Kindes besteht nicht allein gegenüber dem Staat, der über die Ausübung der Elternverantwortung zu wachen hat und verpflichtet ist, zum Schutze des Kindes einzuschreiten, wenn Eltern dieser Verantwortung nicht gerecht werden (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 107, 104 ).

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 11 Wx 113/09
    Das Elternrecht dem Kind gegenüber findet seine Rechtfertigung darin, dass das Kind des Schutzes und der Hilfe bedarf, damit es sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft entwickeln kann, wie sie dem Menschenbild des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 24, 119 ).
  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 11 Wx 113/09
    Das Kind hat aber nicht nur ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung, sondern auch auf Erziehung und Pflege durch seine Eltern, das im Grundgesetz verankert ist (vgl. dazu BVerfGE 121, 69 ff.).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 11 Wx 113/09
    Maßgebliche Richtschnur für ihr Handeln muss aber das Wohl des Kindes sein, denn das Elternrecht ist ein Recht im Interesse des Kindes (vgl. BVerfGE 103, 89 ).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 11 Wx 113/09
    Die elterliche Pflicht zur Pflege und Erziehung ihres Kindes besteht nicht allein gegenüber dem Staat, der über die Ausübung der Elternverantwortung zu wachen hat und verpflichtet ist, zum Schutze des Kindes einzuschreiten, wenn Eltern dieser Verantwortung nicht gerecht werden (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 107, 104 ).
  • BVerfG, 03.11.2005 - 1 BvR 691/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Vornamens "Anderson"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 11 Wx 113/09
    Das Grundgesetz geht in Art. 6 Abs. 2 S. 2 hinsichtlich der Pflege und Erziehung der Kinder sogar von einem staatlichen Wächteramt aus (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 2049 f.).
  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 231/87

    Erbrecht eines im Ausland adoptierten Kindes; Anerkennung ausländischer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 11 Wx 113/09
    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.12.1988 (FamRZ 1989, 378 ff.) teilweise dahin verstanden, dass alle weiteren tatsächlichen Entwicklungen bis zum Zeitpunkt der Anerkennungsentscheidung zu berücksichtigen sind, die Kindeswohlprüfung also im Anerkennungsverfahren teilweise nachgeholt werden kann, wenn sich z. B, die zunächst zweifelhafte Eignung der Annehmenden nachträglich feststellen lässt (Behrentin a. a. O. § 117 m. w. N.), doch ist diese Interpretation zweifelhaft.
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 11 Wx 8/03

    Auslandsadoption: Anerkennung einer ukrainischen Adoptionsentscheidung trotz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 11 Wx 113/09
    Auch unter Beachtung eines möglicherweise großzügigeren anerkennungsrechtlichen ordre public international (vgl. Behrentin in jurisPK-BGB, 4. Aufl., Art. 22 EGBGB Rn. 116; Senat IPrax 2005, 39 ff.) stellt das Kindeswohl die maßgebliche Voraussetzung dar.
  • OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - 25 Wx 114/07

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 11 Wx 113/09
    Sinn des Anerkennungsverfahrens ist es aber nicht, das Adoptionsverfahren zu ersetzen (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 10.05.2001 BT-Drs 14/6011 Seite 28, 29, 32; im Ergebnis auch OLG Celle FamRZ 2008, 1109 f., OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 1078 f.).
  • KG, 04.04.2006 - 1 W 369/05

    Minderjährigenadoption: Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit einer in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 11 Wx 113/09
    Einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gem. § 28 FGG bedarf es nicht, da die Entscheidungen der Oberlandesgerichte, die sich für eine Berücksichtigung der Entwicklung der tatsächlichen Verhältnis oder Nachermittlungen in unterschiedlichem Umfang im Anerkennungsverfahren aussprechen, lediglich die Eignung der Annehmenden betreffen oder es für ihr Ergebnis darauf nicht ankommt (vgl; OLG Celle, B. V. 13.07.2007 17 W 27/07,Juris; KG FamRZ 2006, 1405 ff.; OLG Köln FGPrax 2009, 165 ff.; BayOblGZ 2000, 180 ff.).
  • OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 251/08

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZB 31/83

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung auf Kindesherausgabe

  • OLG Celle, 05.12.2007 - 17 W 92/07

    Prüfung der richtigen Anwendung einer Rechtsnorm im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 186/99

    Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen

  • OLG Celle, 13.07.2007 - 17 W 27/07
  • LG Karlsruhe, 30.09.2009 - 11 T 20/08
  • OLG Köln, 23.04.2012 - 4 UF 185/10

    Anerkennung einer im Iran ergangenen Entscheidung über die Adoption eines Kindes,

    Dieses Verfahren diene nicht dazu, eine an eigenen Wertmaßstäben orientierte Adoptionsprüfung an die Stelle der ordre-public-widrigen ausländischen Entscheidung zu setzen (so eingehend OLG Köln -16. Zivilsenat-, FamRZ 2009, 1607; OLG Karlsruhe, JAmt 2011, 40; OLG Celle FamRZ 2008, 1109 mit Anm. Weitzel; KG, FGPrax 2006, 255; LG Potsdam FamRZ 2008, 1108; LG Dresden, JAmt 2006, 360; Weitzel, JAmt 2006, 333 u. IPRax 2007, 308).

    Dies liefe auf ein fast vollständig neues Adoptionsverfahren im Rahmen des Anerkennungsverfahrens hinaus (OLG Köln, FamRZ 2009, 1607; noch strikter: OLG Karlsruhe, JAmt 2011, 40).

    Das schließt nach Meinung des Senats nicht aus, dass Nachermittlungen im Anerkennungsverfahren in Betracht kommen, z.B. wenn Zweifel an der Vollständigkeit der Feststellungen bestehen oder wenn sich wegen der Maßgeblichkeit der Verhältnisse im Zeitpunkt der Anerkennungsentscheidung (darauf ist abzustellen: BGH NJW 1989, 2197) Veränderungen im Lebensumfeld der Beteiligten ergeben haben, die nunmehr die Erwartung ermöglichen, zwischen dem Annehmenden und dem Kind werde ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen (vgl. OLG Köln, FamRZ 2009, 1607; BayObLG, StAZ 2000, 300; a.A. OLG Karlsruhe, JAmt 2011, 40).

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 25 Wx 28/10

    Anerkennung einer äthiopischen Adoptionsentscheidung

    Das Gesetz trägt damit dem aus Art. 1 und Art. 2 GG folgenden Persönlichkeitsrecht des Kindes Rechnung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11.11.2008 - 17 W 3/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - 11 Wx 113/09 - jeweils zitiert nach juris).

    Eine Zielfunktion kommt ihr insoweit zu, als das Kind durch die Adoption ein beständiges und ausgeglichenes Zuhause bekommen soll, eine Vergleichsfunktion ergibt sich insoweit, als sich die Lebensbedingungen des Kindes im Vergleich zur Lage ohne Adoption so verändern müssen, dass eine merkliche bessere Persönlichkeitsentwicklung zu erwarten ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - 11 Wx 113/09 -, zitiert nach juris; Staudinger/Frank, Neubearb. 2007, § 1771 BGB, Rdn. 16).

    Denn dies würde zu dem Ergebnis führen, dass von dem Gericht, dass ausschließlich über die Anerkennung der ausländischen Adoptionsentscheidung zu entscheiden hat, eine neue und eigene Adoptionsentscheidung zu treffen wäre (vgl. OLG Düsseldorf (Senat), Beschlüsse vom 19.08.2008 - I-25 Wx 114/07 und vom 22.06.2010 - I-25 Wx 15/10; OLG Köln FamRZ 2009, 1607, 1609; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - 11 Wx 113/09; LG Dresden JAmt 2006, 360; LG Potsdam, Beschluss vom 14.10.2007 - 5 T 133/07).

  • LG Düsseldorf, 04.05.2012 - 25 T 546/11
    Dabei ist maßgeblich Kriterium nach deutschem Recht, dass - wie sich aus § 1741 Abs. 1 BGB ergibt - die Adoption dem Kindeswohl entspricht (OLG Düsseldorf Beschluss vom 22.06.2010 - 1-25 Wx 15/10 Juris Rn. 15 m.w.N.; OLG Karlsruhe Beschluss vom 08.07.2010 - 11 Wx 113/09 Juris Rn. 8).

    Dabei ist im Falle eines Absehens von der Einschaltung einer Fachstelle im Heimatland des Adoptionsbewerbers - hier der Bundesrepublik Deutschland - ein Bericht zum Lebensumfeld des Bewerbers durch eine sonstige fachkundige Stelle oder Person unverzichtbar (OLG Düsseldorf Beschluss vom 22.06.2010 - I-25 Wx 15/10 Rn. 16, 20; OLG München Beschluss vom 05.12.2011 - 31 Wx 83/11 Juris Rn. 25; vgl. auch OLG Karlsruhe Beschluss vom 08.07.2010-11 Wx 113/09 Juris Rn. 9).

    Denn das "Recht auf die eigenen Eitern" verlangt, dass es bei einer Adoptionsentscheidung immer der Prüfung bedarf, ob die Adoption geboten ist, weil die Trennung des Kindes von den leiblichen Eltern eine wesentlich bessere oder überhaupt eine Persönlichkeitsentwicklung mit sehr großer Wahrscheinlichkeit erwarten lässt (OLG Karlsruhe Beschluss vom 08.07.2010-11 Wx 113/09 Rn. 12f.), Eine solche Prüfung ist hier nicht erfolgt Die wiedergegebenen Zeugenaussagen und die Begründung der Entscheidung erschöpfen sich lediglich darin, dass die ökonomische und soziale Lage der Beteiligten zu 1) und 2) besser sei und diese dem Kind eine bessere Zukunft als die leiblichen Eltern bieten könnten.

    Insbesondere gibt das Anerkennungsverfahren keine Veranlassung, dass das zur Entscheidung über die Anerkennung berufene Gericht eine am ordre public orientierte eigene Adoptionsprüfung an die Stelle der ordre-public-widrigen ausländischen Entscheidung setzt (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 22.06.2010 -I-25 Wx 15/10 Rn. 23f. m.w.N.; OLG Düsseldorf Beschluss vom 19.08.2008 - 25 Wx 114/07, 25 Wx 114/07 = FamRZ 2009, 1078; OLG Karlsruhe Beschluss vom 08.07.2010 - 11 Wx 113/09 Juris Rn. 18f. m.w.N.).

  • AG Karlsruhe, 12.07.2011 - XVI 239/07
    Allein schwierige wirtschaftliche Verhältnisse reichen regelmäßig nicht aus (Landgericht Flensburg, a.a.O.; Oberlandesgericht Karlsruhe, 11 Wx 113/09, Entscheidung vom 08.07.2010).

    Die erstmalige Überprüfung der Elterneignung sowie des Adoptionsbedürfnisses und Anhörung des Kindes sind dem Anerkennungsverfahren fremd (Oberlandesgericht Karlsruhe, 11 Wx 113/09, Entscheidung vom 08.07.2010).

  • OLG Nürnberg, 28.11.2014 - 7 UF 1084/14

    Anerkennung, Adoption, Kindeswohlprüfung, Anerkennung, Adoption, Türkei, ordre

    Da Sinn des Anerkennungsverfahrens nicht ist, das Adoptionsverfahren nachzuholen, kann dieser Verstoß nicht im Anerkennungsverfahren behoben werden (OLG Karlsruhe FamRZ 2013, 715 ff.; JAmt 2011, 40 ff.).
  • KG, 23.09.2010 - 1 W 168/10

    Adoption: Anerkennung einer ausländischen gerichtlichen Erklärung über eine

    Das OLG Karlsruhe (Beschluss vom 08.07.2010, 11 Wx 113/09, zitiert nach juris) hat in diesem Zusammenhang zutreffend weiter ausgeführt:.
  • LG Karlsruhe, 05.01.2012 - 11 T 318/11

    Auslandsadoption: Ausreichende Kindeswohlprüfung als Voraussetzung für die

    Lediglich praktische oder - wie hier maßgeblich - wirtschaftliche Erwägungen der Beteiligten sind regelmäßig nicht ausreichend, um den mit der Herausnahme aus einer "alten Familie" verbundenen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kindes und die Aufhebung seiner Familienanbindung zu rechtfertigen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010, Az.: 11 Wx 113/09, juris Rn. 13; OLG Köln a.a.O.).
  • OLG München, 05.12.2011 - 31 Wx 83/11

    Auslandsadoption: Anerkennung einer russischen Adoptionsentscheidung

    Eine Nachholung dieser Prüfung hat das Landgericht zu Recht abgelehnt; im Anerkennungsverfahren ist hierfür kein Raum (vgl. OLG München v. 3.5.2011, 31 Wx 46/10; OLG Hamm v. 12.8.2010, 1-15 Wx 20/10; OLG Karlsruhe v. 8.7.2010, 11 Wx 113/09; OLG Düsseldorf aaO).
  • OLG Koblenz, 08.10.2014 - 13 UF 463/14
    Einigkeit besteht jedoch, dass die notwendigen Ermittlungen nicht auf ein fast vollständig neues Adoptionsverfahren im Rahmen des Anerkennungsverfahrens hinauslaufen dürfen (OLG Köln, FamRZ 2009, 1607, deutlich strenger: OLG Karlsruhe, JAmt 2011, 40).
  • LG Flensburg, 28.03.2011 - 5 T 157/10

    Feststellung der Anerkennungsfähigkeit und der rechtlichen Wirkungen einer in der

    Sie stellt demzufolge einen schwerwiegenden Eingriff in die Individualität und Persönlichkeit und damit auch des Persönlichkeitsrechts eines Kindes nach Art. 2 des Grundgesetzes dar(vgl. hierzu OLG KarlsruheBeschl.08.07.2010, 11 Wx 113/09).
  • AG Karlsruhe, 31.07.2019 - 2 F 2101/17

    Familiensache: Anerkennung einer nach nigerianischem Recht erfolgten Adoption

  • AG München, 05.12.2018 - 52722 F 12049/17
  • AG Hamm, 21.06.2011 - 20 F 107/10

    Auslandsadoption, Anerkennung, Türkei, Nichtbeachtung HAÜ

  • AG Köln, 30.01.2023 - 312 F 87/22
  • AG Karlsruhe, 03.02.2011 - 5 F 23/10
  • LG Frankfurt/Main, 28.03.2012 - 9 T 490/10
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